Freitag, der 02.10.2026 Der Deutsche Drehbuchverband (DDV) begrüßt die Initiative der Generaldirektion und bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Mit über 800 Mitgliedern bildet der Verband eines der größten aktiven und solidarischen berufsspezifischen Netzwerke in der deutschen Filmbranche und vertritt als Verband die Interessen der Drehbuchautor*innen in allen Fragen der Film- und Medienpolitik, der Förderung, des Urheberrechts sowie der Verhandlung von Gemeinsamen Vergütungsregeln mit Sendern, Streamingdiensten und Produktionsfirmen. Der DDV setzt sich für mehr Sichtbarkeit und Wertschätzung der Autor*innen sowie für mehr Einfluss auf die Verwirklichung der erzählerischen Visionen auch im Herstellungsprozess ein, genauso wie für den Schutz menschlicher Werkschöpfung in Zeiten von KI.
Der Einsatz generativer KI ist die jüngste Ausprägung im digitalen Transformationsprozess audio-visueller Medien. Anders als bei bisherigen technischen Neuerungen der Film- und TV-Geschichte ermöglichen die aktuellen Veränderungen nicht nur Eingriffe in die Produktion von Ton und Bild sowie in Vertrieb und Abspiel, d. h. Bereiche, in denen die Digitalisierung und der Einsatz herkömmlicher KI weit fortgeschritten sind. Generative KI ermöglicht erstmals massive technologische Eingriffe und Kontrolle schon bei der Schaffung sprachlicher Werke – Drehbücher und deren Vorstufen, also der ureigenen filmbezogenen Schöpfung von Geschichten, dem Herzstück des filmischen Erzählens.
Generative KI ist eine Technologie, die auf dem massenhaften Raub von urheberrechtlich geschützten Werken beruht. AI Provider der internationalen, so genannten Big Tech haben ihre Large Language Modelle massenhaft mit Werken trainiert, ohne die Urheber*innen um Erlaubnis zu fragen und ohne entsprechende Vergütungen für Werknutzungen zu zahlen – bis heute. Auf diesem Raubzug basierende KI-Erzeugnisse erobern jetzt den Markt für kulturelle Produkte, drohen die wirtschaftlichen Grundlagen der Schöpfer*innen der ursprünglichen Werke zu zerstören und diese in ihren künstlerischen Handschriften, in ihrem Werkschaffen vollständig zu ersetzen. Die Kultur könnte durch generative KI und ihre disruptive Wirkung doppelt Schaden nehmen.
Der grundsätzlich stark ausgeprägten technischen Innovationsfreude der TV- und Filmbranche, den neuen potentiellen filmischen Möglichkeiten durch die neue Technologie stehen dabei erhebliche Risiken gegenüber.
Drehbuchautor*innen stehen am Anfang langer Verwertungsketten. Ihre Verträge schließen sie in der Regel zwar mit Produktionsfirmen, diese Verträge werden aber überwölbt von den Interessen der eigentlich auftraggebenden Sender oder Streamingplattformen. Die Übertragung von Nutzungsrechten im KI-Bereich werden zumeist vom Ende der Verwertungskette her bestimmt. Über die intendierte und bereits implementierte KI-Verwendung auf Verwerterseite gibt es bisher keinerlei Transparenz.
Autor*innen können ihre Interessen in Verhandlungen über KI-Rechte daher bisher kaum durchsetzen und ihre Werke vor Vereinnahmung durch KI-Training oder Reproduktion im Output schützen.
Weder können sie ein OptOut entlang der Verwertungskette durchsetzen, noch basiert die Lizenzierung von KI-Rechten auf einem echten OptIn. Während Sender und Produktionsfirmen gegenüber AI-Providern die gewissenlose, ungenehmigte Aneignung von geschützten Werken für das KI-Training zu Recht kritisieren, reproduzieren sie diese anmaßende Haltung im Binnenverhältnis mit Autor*innen. KI-Nutzungsrechte werden so in der Regel nicht verhandelt, sondern im Sinne eines „All IN“ pauschal in AGBs eingeholt. Die Übertragung sämtlicher KI-Nutzungsrechte, inkl. Input und Output, wird dabei an die Auftragsvergabe geknüpft und entsprechend den Autor*innen abgepresst. Rechtlich entsteht eine Grauzone. Und Autor*innen stehen so mit leeren Händen, ungeschützt und erpressbar da: keine auf Zustimmung basierende Lizenzierung, keine Kontrolle, keine Vergütung.
Die Maßlosigkeit der Rechteübertragung beginnt schon auf der Ebene von ersten Pitches und Exposés, die häufig nur gegen Einräumung von KI-Rechten gekauft werden. KI-Rechte werden häufig den Bearbeitungsrechten subsummiert, wobei außer Acht gelassen wird, dass es sich um völlig neue Nutzungsarten handelt, die gesondert lizenziert werden müssen. Wenn somit Produktionsfirmen, Sender und Streamer wie bisher ungeregelt über KI-Trainings-Rechte verfügen, es keine Beschränkung im Output gibt, wächst mittelfristig auch für Drehbuchautor*innen die Substitutionsgefahr und schwinden die Chancen auf faire Vergütung.
Generative KI birgt erhebliche Risiken auch in Hinsicht auf Vielfalt und Qualität der filmischen Geschichten, da die Technologie von Verwertern umfassend und für Autor*innen komplett intransparent eingesetzt wird. Von der inhaltlichen Analyse, der Einschätzung der Marktchancen, dem Transfer von einem Genre in ein anderes bis zur Übersetzung in Bildsprache - Drehbuchentwicklung wird zunehmend automatisierten Prozessen unterworfen, für deren Überprüfung und Kontrolle durch den Menschen - und den Urheber*innen - bisher keinerlei Spielregeln bestehen. Der KI-Einsatz beginnt häufig schon bei Abgabe von ersten Entwürfen, die bei Streamern z. T. nur noch über Eingabe in KI-Systeme erfolgt. Umgekehrt wird Autor*innen, die sich mit KI auseinandersetzen möchten, von Auftraggeberseite diktiert, welche KI-Tools überhaupt eingesetzt werden dürfen. Künstlerische Freiheit ist hier bedroht.
KI-Innovation ist kostspielig und erfordert Verfügungsmacht über große Datenbestände, was in der Regel nur wenigen kapitalstarken Produktionskonzernen, ansonsten Sendeunternehmen und Global Playern echte Chancen für Fortschritt und internationale Konkurrenz ermöglicht. Generative KI befördert somit auch die Konzentration im Markt und monopolistische Strukturen.
Zu bedenken gilt es auch, dass der enorme Ressourcenverbrauch und -bedarf von KI – von der Gewinnung von Seltenen Erden für die Chipherstellung bis hin zum energie- und wasserintensiven Betreiben riesiger Rechenzentren - Green-Filming-Auflagen und somit auch die umweltpolitischen Ziele der EU unterläuft.
Wenn KI eine Technologie sein soll, die der Kultur und dem Menschen dient, müssen die Spezifika von Kulturproduktion mit langen Verwertungsketten erkannt und Asymmetrien zwischen Urheber*innen und ihren Vertragspartner*innen abgebaut werden. Anreize für die Verhandlung von fairen vertraglichen Rahmenbedingungen sind entsprechend hohe und durchsetzbare Anforderungen an die Transparenz über die KI-Anwendung. Ziel einer strategischen Kulturpolitik in Hinblick auf KI muss die Stärkung von Zustimmungsvorbehalten und der angemessenen Vergütungen für Urheber*innen sein. Mithin die Stärkung von Urheberrechten, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. Sowie die Notwendigkeit, KI-Nutzungsrechte als neue Rechte zu fassen mit entsprechendem Bedarf gesonderter Lizenzierung.
Der DDV ist Mitglied und schließt sich des Weiteren der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht vom 10.09.2026 an, s. Link unten.
Der DDV hat im Januar 2025 zusammen mit dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) und führenden Agenturen den Praxisleitfaden „Drehbuch und KI“ veröffentlicht und darin erstmals Grundlagen für faire Drehbuchverträge formuliert.